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   BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72   

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BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72 (https://dejure.org/1973,241)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1973 - IV C 19.72 (https://dejure.org/1973,241)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1973 - IV C 19.72 (https://dejure.org/1973,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff "zum Anbau bestimmt" [§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG]; Vorliegen einer Erschließßungsanlage [Sammelstraße]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1974, 25
  • DVBl 1973, 887
  • BRS 37 Nr. 29
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72
    Aus dieser Verknüpfung mit den städtebaulichen Grundsätzen folgt im übrigen weiterhin, daß es sich bei der so verstandenen, d.h. auf städtebauliche Grundsätze bezogenen Notwendigkeit um einen unbestimmten, der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle voll unterliegenden Rechtsbegriff handelt (vgl. insoweit zu den städtebaulichen Grundsätzen das Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [308]).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 51.69

    Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72
    Darin unterscheidet sich das Merkmal "notwendig" - zusätzlich - von dem in § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG verwendeten, ihm an sich sprachlich nahestehenden Wort "erforderlich" (vgl. zum Verwaltungsermessen bei § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG das Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - in Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 [13]), ein Unterschied, der nur der im Vergleich zu § 127 BBauG andersartigen Funktion des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG Rechnung trägt.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69

    Erschließungsbeitragspflicht für Grünanlagen

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72
    Eine derartige Auslegung vermag der Senat jedoch bei § 127 Abs. 2 Nr. 2 BBauG ebensowenig für sinngerecht zu halten, wie sie sich bei § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG für Grünanlagen rechtfertigen läßt (vgl. dazu das Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 72.69 - in BVerwGE 36, 155 [BVerwG 21.10.1970 - IV C 72/69] [157]).
  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

    Auszug aus BVerwG, 23.05.1973 - IV C 19.72
    Denn eine Individualisierung, die auf den konkreten im Einzelfall eintretenden Sondervorteil abstellt, ist dem Beitragsrecht im allgemeinen fremd (vgl. Urteil vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 16.71 - in BVerwGE 40, 182 [184]).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Das rechtfertigt seine Ansicht, das Merkmal "zum Anbau bestimmt" (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) sei in der gesamten Länge dieser Straße erfüllt (vgl. dazu u.a. Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 15 S. 23 ).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Zum Anbau bestimmt ist eine Straße, wenn an ihr tatsächlich gebaut werden kann und rechtlich gebaut werden darf, sie den angrenzenden Grundstücken also die Bebaubarkeit vermittelt, indem sie das hergibt, was für deren zulässige Bebauung an Erschließung erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1973 - 4 C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 25, vom 2. Juli 1982 - 8 C 28.81 u.a. - BVerwGE 66, 69 und vom 3. Juni 1983 - 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    "Zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG ist eine Straße, "wenn von Baugrundstücken zu ihr Zugang genommen werden kann und darf" (Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 [25]).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Beitragsrechtlich ist es im Übrigen ohne Belang, ob die Herstellung einer Erschließungsanlage vom Beitragsschuldner subjektiv als vorteilhaft empfunden wird und ob an dieser Erschließungsanlage wegen einer bereits vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück überhaupt ein Interesse besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1973 - IV C 19.72 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.07.2009 - 6 ZB 07.813 - juris Rn. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, aaO, § 9 Rn. 15; Reif in Gössl/Reif, aaO, § 39 Anm. 1.2.2).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Das Merkmal "zum Anbau bestimmt" hebt in § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG nicht ab auf eine (subjektive) Absicht der Gemeinde oder der Benutzer einer Anlage, sondern (objektiv) darauf, ob an dieser Anlage tatsächlich gebaut werden kann und rechtlich gebaut werden darf (vgl. Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 5 S. 23 [25]).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Insoweit muß im Hinblick auf den Zusammenhang zwischen dem fernstraßenrechtlichen Anbauverbot und der durch das Bebauungsrecht geprägten Situation der verbotsbetroffenen Grundstücke entsprechend das gelten, was der erkennende Senat zu § 127 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 341) - BBauG - für die dort vorausgesetzte Bestimmung zum Anbau entschieden hat (vgl. Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - in Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15): Ebenso wie dort eine Straße dann als zum Anbau "bestimmt" anzusehen ist, wenn an ihr - tatsächlich - gebaut werden kann und - rechtlich - gebaut werden darf, sind im Sinne des § 9 Abs. 1 FStrG Ortsdurchfahrten dann zur Erschließung der anliegenden Grundstücke "bestimmt", wenn das Vorhandensein der Straße den anliegenden Grundstücken die Qualität der (verkehrlichen) Erschließung vermittelt, wenn also ihretwegen eine von der Erschließung abhängige Nutzung der anliegenden Grundstücke - etwa nach den §§ 30 ff. BBauG - sowohl tatsächlich möglich als auch rechtlich zulässig ist.
  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76

    Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher

    Die Art des Ausbaues der Lindauer Allee wirft in der Tat die Frage auf, ob die Erschließungsanlage in dieser Breite "erforderlich" ist, um die Bauflächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen, Bei der Beurteilung dessen, was die Gemeinde im konkreten Fall für "erforderlich" im Sinne des § 129 Abs. 1 BBauG hält, steht ihr ein Ermessen zu (Urteile vom 23. Juni 1972 - BVerwG IV C 15.71 - BVerwGE 40, 177 [181] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 mit weit. Hinw.).

    Das wiederum könnte sich auch auf die Frage nach der "Erforderlichkeit" im Sinne des § 129 Abs. 1 BBauG auswirken: Bei der Festlegung von Höchstbreiten, welche den tatsächlichen Herstellungsaufwand auf einen geringeren beitragsfähigen Aufwand reduzieren, steht den Gemeinden nach der Rechtsprechung des Senats ein weites (orts-)gesetzgeberisches Ermessen zu (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 51.69 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 10 S. 11 [S. 13] und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 [27]).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Daß die "Bestimmung" zum Anbau sich in der Hegel schon aus der "Eignung" zum Anbau ergibt, hat der Senat bereits durch Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 = DVBl. 1973, 887, dargelegt.

    Ausnahmen mag es in Grenzfällen geben, wie z.B. bei dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 [S. 25] - zugrunde lag.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Die nach dem Wortlaut des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB erforderliche Bestimmung zum Anbau setzt voraus, dass an der Straße tatsächlich gebaut werden kann und rechtlich gebaut werden darf; genauer: dass von Baugrundstücken zu ihr Zufahrt genommen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 C 19.72 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 114.86

    Begriff und erforderlichkeit einer "Sammelstraße"

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Sammelstraße notwendig i. S. des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BBauG ist, richtet sich danach, ob es einleuchtende Gründe gibt, die nach städtebaulichen Grundsätzen die Anlegung einer solchen Verkehrsanlage - unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls - als eine zur ordnungsgemäßen verkehrlichen Bedienung des betreffenden Baugebiets angemessene Lösung erscheinen lassen (im Anschluß an Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 19.72 - (Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 15 S. 23 ) entschieden, daß eine Sammelstraße - um dem Merkmal der "Notwendigkeit" zu genügen - zur mittelbaren Erschließung eines Baugebiets nicht unerläßlich und schlechthin unentbehrlich zu sein brauche.

  • BVerwG, 08.08.1975 - IV C 74.73

    Sammelstraße als Erschließungsanlage; Erforderlichkeit zusätzlicher Fahrspuren

  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 560/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

  • VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag;

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 723/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 73.78

    Sondernutzungsgebühren - Bundesfernstraßen - Zufahrten - Zugänge - Außerhalb

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 13.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Sammelstraße als beitragsfähige Erschließungsanlage,

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 32.76

    Festsetzungen über den Anschluß an Verkehrsflächen im Bebauungsplan

  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 58.72

    Unterhalten eines Verkaufsplatzes und Ausstellungsplatzes für Wohnwagen auf einem

  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4365/99
  • VGH Hessen, 16.06.2000 - 5 TG 4390/99
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 5351/92

    Bebauungsplan; Gemeindeverkehrsfinanzierung; Heranziehungsbescheid;

  • VG Halle, 01.03.2002 - 2 A 205/99
  • BVerwG, 18.03.1996 - 8 B 41.96

    Einordnung einer bestimmten Straße als bereits vorhandene Erschließungsanlage im

  • VG Schleswig, 12.09.2018 - 9 A 138/16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2004 - 2 O 7/04

    Erforderlichkeit einer Ausstattung der Erschließungsanlage liegt in der Regel im

  • BVerwG, 11.03.1996 - 8 B 35.96

    Anforderung an die Einordnung einer bestimmter Straße als vorhandene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1998 - 3 A 5078/94

    Erschließungsbeitrag; Zum Anbau bestimmter Weg; Rezeß

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 685/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag und Abgrenzung Sammelstraße und

  • VG Saarlouis, 19.08.2010 - 11 K 540/09

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag

  • VG München, 08.11.2016 - M 2 K 16.1788

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - Erschließungsfunktion einer Straße

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.1983 - 6 A 2/82
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